Ein Dual-SIM Handy kann für manche Personen ein erhebliches Sparpotential bei der Telefonrechnung bedeuten. Denn der günstige Anbieter für Inlandsgespräche muss nicht zwangsläufig auch günstige Auslandsgespräche anbieten. Oder man verwendet für berufliche Zwecke eine eigene Handynummer und möchte nicht unbedingt mit einem Diensthandy und einem privaten Mobiltelefon unterwegs sein.
Kommt dann die Überlegung, ist denn die Nutzung eines Smartphones mit einem Dual-SIM Adapter oder die Verwendung eines Dual-SIM-Handys überhaupt rechtlich in Ordnung? Diese Frage wurde uns bereits mehrfach gestellt. Angesichts dessen haben wir den Rechtsanwalt Thomas Feil einmal um eine rechtliche Bewertung zu diesem Thema gebeten.
Thomas Feil sagt dazu: „Viele Nutzer von Smartphones wünschen sich, zwei SIM-Karten im gleichen mobilen Endgerät nutzen zu können. Dabei stellt sich die Frage, ob diesem Vorhaben eventuell rechtliche Einwände entgegenstehen. Grundsätzlich war es bisher so, dass die Mobilfunk-Provider ihre Kunden so lange wie möglich durch Vertragsvereinbarungen an sich binden wollten, und dies auch in Form von subventionierten Handys geschah, die mit einem SIM-Lock ausgestattet waren. Die Einführung des Dual-SIM-Handys lief deshalb den Interessen der Mobilfunk-Provider entgegen. Rein rechtlich gesehen steht allerdings der Nutzung von zwei SIM-Karten in einem mobilen Endgerät nichts entgegen.“
Bei der Entfernung vom SIM-Lock sollte man allerdings bedenken, dass dadurch etwaige Mängelrechte nicht mehr durchsetzbar sind, denn meistens ist in den AGB der großen Mobilfunk-Provider ein Verbot enthalten, andere SIM-Karten im gleichen Gerät zu nutzen. Ein solches rechtliches Risiko muss jedoch nicht mehr eingegangen werden, denn heutzutage gibt es jedoch eine Vielzahl von Dual-SIM-Handys, die von namhaften Anbietern auf den Markt gebracht wurden.
Dieses breite Angebot zeigt auch, dass die unschönen Patentstreite, die eine Zeit lang für rechtliche Verunsicherung bezüglich des Dual-SIM-Handys sorgten, endlich gelöst wurden.